Kurz u. knackig
Schnellüberblick für alle
Zeitlicher Überblick 04.11.25:
· Infoveranstaltung in Süderlügum zu den geplanten Anlagen der Gemeinde Humptrup 06.11.2025
· Informationsveranstaltung des Investors zum Windpark Neukirchen
· Danach: Gemeindeversammlung in Neukirchen
· Die Gemeinde beschließt, die 91. Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten
Einwohnerantrag:
· Anwohner fordern, den FNP nicht zu beschließen
· Der Antrag wird nicht berücksichitigt – fast alle Fragen bleiben unbeantwortet
Gründung der Bürgerinitiative:
· Anwohner und andere schließen sich zusammen
· Ziele:
→ Schutz der Landschaft
→ Verhinderung der geplanten Windparks
→ Klärung aller offenen Fragen und Herstellung von Transparenz Lage & Naturräume
· Die geplante Fläche liegt zwischen Natura-2000-Gebieten, EU-Vogelschutzgebieten und den Feuchtgebieten des Gotteskooges.
· Das Gebiet ist komplett windkraftfrei – keinerlei technische Vorbelastung.
· Es liegt im Kernraum der kulturhistorischen Noldelandschaft.
Naturschutz & Artenschutz:
Das Gebiet ist Hauptflugroute für: Seeadler, Singschwan, Zwergschwan, verschiedene Gänsearten, Goldregenpfeifer, Uferschnepfe, Greifvögel u. v. m.
· Die geplanten Anlagen würden einen Barriere- und Trichtereffekt erzeugen = sehr hohes Kollisionsrisiko.
· Der Raum gilt nach EU- und Bundesrecht als hochgradig sensibel.
Rechtliche Probleme
· Sehr hohes Risiko einer erheblichen Beeinträchtigung von Natura 2000 → nach EU- Recht nicht zulässig.
· Der Standort in Neukirchen widerspricht laut Stellungnahme des Landes der Landesraumordnung.
· Der Ortsentwicklungsplan 2020 der Gemeinde sagt eindeutig:
→ Landschaft schützen
→ Noldelandschaft bewahren
→ keine Großtechnik im Gotteskoog/Wiedingharde-Raum
· Das Gebiet gilt nach BfN-Standard als stark konflikträchtig.
Rolle des FNP
· Wird der FNP rechtskräftig, entsteht de facto Bestandsschutz für den Windpark.
· Viele fachliche und technische Probleme könnten im späteren BImSch-Verfahren nachträglich korrigiert („geheilt“) werden.
· Darum ist die FNP-Phase entscheidend.
Was die BI will
· Erhalt des letzten großen Freiraums
· Schutz der Natur- und Kulturlandschaft
· Wahrung der Noldelandschaft
· Echte Transparenz im Verfahren
· Keine Belastungen durch Lärm, Schaten, Abrieb oder Infraschall
· Schutz des Immobilienwertes und des Tourismus, sowie reelle Darstellung der Einnahmemöglichkeiten für die Gemeinde und die Bürger
Kurzfazit
· Fachlich, naturschutzrechtlich und raumordnerisch ungeeignet
· Gemeinde ignoriert ihren eigenen Entwicklungsplan von 2020
· BI wächst, organisiert sich und stellt kritische Fragen
· Jetzt zählt jede einzelne Stellungnahme!