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Rückblick
Auszug aus dem Amtsblatt Nordfriesland, Ausgabe 6 vom 5.4.2018
Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Wiedingharder- und Gotteskoog“ vom 26.03.2018
§ 3
Schutzzweck
(1) Das Gebiet stellt einen der wichtigsten charakteristischen und landschaftsbildlich hervorzuhebenden Landschaftsräume im Kreis Nordfriesland dar. Die Besonderheiten liegen in der Ursprünglichkeit und Weite der dünn besiedelten Landschaft, in der der Prozess der Inkulturnahme und Landschaftsgeschichte spürbar erlebbar ist. Die dazugehörigen Charakteristika dieser Landschaft mit ihren großflächig offenen Kulturlandschaftskomplexen neben halboffenen Biotopkomplexen und den dadurch möglichen herausragenden Blickbeziehungen und ungestörtem Landschaftserleben sind für jeden deutlich wahrnehmbar. Der Landschaftsraum erfüllt die Eigenschaften im Sinne der §§ 26 BNatSchG und 15 LNatSchG in besonderem Maße. Für die im Vordergrund stehende Schönheit, Vielfalt und Eigenart der Landschaft und deren Bewahrung bedarf es des Schutzes vor einer Überprägung mit technischen Bauwerken wie insbesondere Windkraft- und anderen mastenartigen Anlagen von denen eine Fernwirkung ausgeht.
Anmerkung: Die Kreisverordnung wurde 2024 aufgrund von "Abwägungsmängeln" per Klage aufgehoben.
Der ehemalige Bürgermeister von Neukirchen Peter Ewaldsen hat sich in seiner Amtszeit von 1986 bis 2018 sehr für seine Heimat engagiert:
Schnellüberblick für alle
Zeitlicher Überblick
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Wie alles begann - "Fortsetzung"
Was als Informationsveranstaltung angekündigt war, entwickelte sich schnell zu einer Projektvorstellung mit bereits erstaunlich konkreten Layouts – zu einem Zeitpunkt, als viele wichtige Grundlagen noch ungeprüft waren.
Schon bei der ersten Gemeinderatssitzung am 26. Januar 2023 wurde klar:
Die Investoren und ein Teil der Gemeindevertreter dachten bereits in festen Strukturen, lange bevor eine neutrale Abwägung oder eine echte Bürgerbeteiligung stattgefunden hatte.
Zwischen 2023 und 2025 fanden zahlreiche Gespräche zwischen Projektträgern, Landeigentümern und Gemeindevertretern statt.
Auffällig: Die Bürgerinnen und Bürger erfuhren nur bruchstückhaft, wie weit die Planungen tatsächlich schon vorangeschritten waren.
Die sogenannte „frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ im September 2025 änderte daran wenig. Zwar wurde formal informiert, doch zentrale Fragen – Artenschutz, Lärm, Schatten, Flugrouten, Richtfunk, Noldelandschaft – blieben entweder offen oder wurden mit unverbindlichen Aussagen beantwortet.
Am 6. November 2025 wurde schließlich die groß angekündigte Präsentation des Investors gezeigt.
Auch dort fiel auf:
Konflikte mit dem Freiraum der Noldelandschaft, Anwohnern, Vogelschutzgebieten und Seeadlerhorst wurden zwar erwähnt, aber heruntergespielt.
Die damals geplante Fläche PR1_NFL_108 war vom Land im letzten Entwurf nicht mehr als Vorranggebiet vorgesehen – ein wesentlicher Punkt, der nicht nur falsch dargestellt wurde sondern der das gesamte Vorhaben infrage stellt.
Die Fläche in Neukirchen wurde zudem nachträglich „eingekürzt“, offiziell aus Rücksicht auf Segelflug und Noldemuseum – augenscheinlich wegen einer vorhandenen Richtfunkstrecke und um das Projekt „argumentierbarer“ zu machen.
Trotz unklarer Gutachten, die für die erste ausgewiesene Fläche erstellt wurden, wurde ein ambitionierter Zeitplan präsentiert, der auf schnellen Beschlüssen basierte – nicht auf fachlicher Reife.
Die Präsentation zeigte mehr über die Strategie der Investoren als über die Qualität des Vorhabens:
So wenig wie möglich prüfen, so schnell wie möglich beschließen.
Damit steht das Projekt auf einem Fundament aus offenen Fragen, ungelösten Konflikten und zweifelhaften Annahmen – und genau deshalb ist es heute wichtiger denn je, die Planungen kritisch zu begleiten und sachlich zu hinterfragen.
Wie es weiterging - die Faktencheckphase...
Trotzdem wurde ein Windpark als wirtschaftliches Projekt dargestellt.
5. Wirtschaftliche Risiken und fehlende Garantien
Es gibt keine:
verbindlichen Beteiligungszusagen
Vertragsentwürfe
Aussagen zu erwartbaren Renditen
Absicherung gegen Totalausfälle
Garantien, dass Betreiberbetriebe ihren Sitz in Neukirchen behalten
Die Gemeinde selbst hat keine Zahlen genannt, auf denen ihr Versprechen der Gewinne für die Bürger basiert.
Der Faktencheck zeigt:
Realistisch könnte die Gemeinde nur 25–35.000 € pro Jahr behalten – bei gleichzeitig hohen Risiken für Grundstückswerte, Bodenpreise und Tourismus.
6. Auswirkungen auf Natur, Immobilien, Landwirtschaft und Tourismus
Der Ausbau würde:
Landwirtschaftliche Nutzflächen dauerhaft reduzieren
Pacht- und Kaufpreise für Land erhöhen
die Noldelandschaft zerstören
touristische Attraktivität mindern
Wohnimmobilien im Außenbereich abwerten
Diese Aspekte hat die Gemeinde nicht abgewogen.
7. Artenschutz – hohe Konflikte
Die Gutachten belegen:
Seeadlerhorst, Großvögel, Bodenbrüter und Futterflächen in kritischer Distanz zu den Flächen der Anlagen
Wiesenvogelvorkommen direkt an den Solarflächen
Rast- und Nahrungsflächen streng geschützter Arten
Auch hier fehlen Antworten der Gemeinde
8. Die zentrale Frage: Warum ignoriert die Gemeinde alle Warnungen?
Sowohl der Kreis als auch die Landesplanung lehnen die Flächen aus fachlichen Gründen ab.
Die Gemeinde Neukirchen begründet ihre Entscheidung dagegen mit wirtschaftlichen Hoffnungen, die weder belegt noch realistisch sind.
Wie es weiter ging - Die Anwohner formieren sich...
Die Haushalte rund um die geplante Windparkfläche – alle direkt betroffen, alle im Außenbereich lebend – verfassten ein gemeinsames Schreiben und übergaben es mit Originalunterschriften an den Bürgermeister.
In diesem Schreiben fordern die Anwohner klar und eindeutig, das gesamte Verfahren zur 91. Änderung des Flächennutzungsplans einzustellen.
Die Gründe sind schwerwiegend:
- Zerstörung des bisher unverbauten Landschaftsbildes der Wiedingharde/Gotteskoog-Region
- Beeinträchtigung der Nolde-Landschaft, die weltweit Bedeutung hat
- Belastungen durch Lärm, Schattenwurf, Licht und Stoffimmissionen
- Gefährdung geschützter Vogelarten
- Verlust von Lebensqualität für alle Anwohner
- Deutlicher Wertverlust der Immobilien
- Schwächung des Tourismus und damit verbundener Einkommen
Die Anwohner kritisieren zudem, dass entgegen der Darstellung des Investors es sich bei dem Vorhaben um keinen echten Bürgerwindpark handelt. Stattdessen würde ein Unternehmen mit mehrheitlich nicht ortsansässigen Gesellschaftern die Kontrolle über das Projekt haben – während die Nachteile vollständig bei den Menschen vor Ort entstünden.
Auch wirtschaftlich sehen die Unterzeichner große Risiken:
- drastisch verschlechterte Rahmenbedingungen für Windstrom
- reduzierte EEG-Vergütung
- fehlende Netzeinspeisemöglichkeiten
- drohende Überlastung der überregionalen Leitungen
- Abschaltungen ohne Entschädigung
Der Kern der Botschaft:
Die Nachteile sind sicher und schwerwiegend – die Vorteile dagegen unsichere Versprechen.
Keiner der Unterzeichner ist Gesellschafter, nur 7 von 20 Kommanditisten wohnen überhaupt in Neukirchen.
Aus allen genannten Gründen fordern die Anwohner geschlossen:
👉 An die Investoren und die Gemeinden :
STOPPT das Verfahren.
SCHÜTZEN Sie UNSERE NOLDELANDSCHAFT.